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Grundsteuern Schweiz

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Zeitliche Bemessung f. Liegenschaftensteuer

Datum:
23.04.2020
Update:
26.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Liegenschaftssteuer ist eine periodische Steuer:

  • Erhebung
    • Die Liegenschaftensteuer wird jährlich erhoben
  • Zeitpunkt der Veranlagung und Berechnung
    • Die Liegenschaftensteuer wird in der Regel auf dem am Ende der Steuerperiode massgebenden Steuerwert veranlagt und berechnet
  • Veranlagungsumfang
    • Die Veranlagung gilt stets für das ganze Jahr
  • Keine pro rata-Besteuerung
    • Es werden keine pro rata-Besteuerungen vorgenommen
  • In den einzelnen Kantonen gelten folgende Steuerveranlagungsregeln:
    • Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes von Ende des Steuerjahres
      • Einjährige Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes am Ende des Steuerjahres:
        • AR
        • BE
        • BS
        • GE
        • GR
        • JU
        • NW
        • OW
        • SH
        • TI
        • VS
  • Veranlagung aufgrund des Grundstückwerts zu Beginn des Steuerjahres
    • Einjährige Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes zu Beginn des Steuerjahres:
      • AI
      • TG
      • NE (nur für juristische Personen)
      • VD
  • Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes am Vorjahres-Ende
    • Einjährige Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes am Ende der Steuerperiode des Vorjahres:
      • FR
      • SG.

Vorbehalt / Disclaimer

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