- Handänderungssteuer
- Handänderungssteuer = Rechtsverkehrssteuer», bei welcher i.d.R. als. Bemessungsgrundlage der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert des Grundstückes bildet
- Grundstückgewinnsteuer
- Grundstückgewinnsteuer = Spezialeinkommenssteuer, die bei einer Grundstückveräusserung anstelle der Einkommens- oder Ertragssteuer auf dem Grundstückgewinn erhoben wird
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Grundsteuern Schweiz
Abgrenzungen (Liegenschaftensteuer)
Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG