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Grundsteuern Schweiz

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Objekt-Steuerbefreiungstatbetände

Datum:
24.04.2020
Update:
26.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verschiedene kantonale und kommunale Steuererlasse kennen Objektive Steuerbefreiungen:

  • Die Gründe für die Gewährung objektiver Ausnahmen von der Steuerpflicht sind an das Steuerobjekt gebunden
    • Das Steuerobjekt ist Anknüpfungspunkt für die Steuerbefreiungen
  • Es geht vor allem um grundstückgewinnsteuerbefreit bleiben sollende Gewinne bei Eigentumsübertragungen
    • aus sozialen Gründen
    • aus wirtschaftlichen Gründen
    • aus ähnlichen Gründen
  • Objektive Ausnahmen von der Steuerpflicht (Steuerbefreiung) betreffen
    • Handänderungen, welche nicht der Steuer unterliegen
    • Gewinnart
      • Bagatellgewinne
      • veräussertes Grundstück war während mehr als 25 Jahren im Besitz des Veräusserer
        • GE

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