Grundstücke
Die zwei erwähnten Formen der Besteuerung unterscheiden sich auch durch folgende Merkmale:
- Grundstückgewinnbesteuerung durch Einkommenssteuer
- Rechtsnatur
- Die Grundstückgewinnbesteuerung durch die ordentliche Einkommenssteuer wird als Subjektsteuer qualifiziert
- Steuerbemessung
- Einziger Massstab zur Bemessung der Steuer ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person
- Gesonderte Besteuerung
- Rechtsnatur
- Diese Besteuerungsform trägt alle Merkmale einer Objektsteuer
- Steuerbemessung
- Bei der gesonderten Besteuerung wird in allen Kantonen auf den erzielten Kapitalgewinnen auf unbeweglichem Vermögen ohne Berücksichtigung der übrigen subjektiven (Einkommens- und/oder Vermögens-) Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sondersteuer erhoben, deren einziger Gegenstand also die Grundstückgewinne sind.
- Rechtsnatur
- Rechtsnatur
Bewegliche Sachen
- Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Vermögen sind steuerfrei:
- beim Bund (DBG 16 Abs. 3)
- in allen Kantonen (StHG 12 Abs. 1 e contrario).
Tabelle: Grundstückgewinnbesteuerung durch Bund + Kantone
In der nachfolgenden Tabelle sind dargestellt:
- die Regelungen in den einzelnen Kantonen und im Bund
- die Grundstückgewinnsteuer als Sondersteuer
- die Sonderregelung für die Grundstückgewinne der Immobilienhändler
- die Informationen, die sich auf die Einkommens- oder Gewinnsteuer beziehen, werden als Bemerkung wiedergegeben.
Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):
STEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Grundstückgewinnsteuer März 2020
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2018
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.