Gesetzliche Grundlagen
- Kantonale Steuergesetze
- Kantons- und Gemeinde-Erlasse
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14.12.1990 (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG; SR 642.14)
- insbesondere StHG 12
Steuerharmonisierung
Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) vom 14.12.1990, in Kraft getreten am 01.01.1993, hatte und hat immer noch grossen Einfluss bei der Grundstückgewinnsteuer.
Die Steuervereinheitlichung führte dazu, dass alle Kantone von Bundesrechts wegen eine Grundstückgewinnsteuer erheben müssen. Dies hatte zum Beispiel zur Folge, dass in Kantonen, die früher keine Grundstückgewinnsteuer kannten, eine Änderung bei der Verlustverrechnung eintrat3.
Für einen Immobilien-Anlageentscheid ist daher, aber auch ganz allgemein abzuklären, wie das Grundstückgewinnsteuer-System ausgestaltet ist (mittelbare Verlustverrechnung? Milderung der Doppelbelastung durch Anrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern auf die Grundstückgewinnsteuer? Progressionskurve der Steuersätze? etc.).
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3 Früher konnte ein Steuerpflichtiger in einem Kanton ohne Grundsteuern Verluste seines Geschäftsbetriebes oder Verluste seiner anderen Grundstücke unbeschränkt mit Liegenschaftengewinnen verrechnen. Die direkte Verlustverrechnung war vor allem für professionelle Bauherren (Architekten, General-/Totalunternehmer, Investoren, Immobiliengesellschaften etc.) interessant.
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