LAWINFO

Grundsteuern Schweiz

QR Code

Liegenschaftensteuer-Berechnung

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Steuersatz

Die Liegenschaftssteuersätze sind in allen Kantonen fixiert und werden in Promille ausgedrückt:

  • Proportionale Steuer
    • Es handelt sich bei der Liegenschaftensteuer um eine proportionale Steuer, deren Steuerbetrag immer im gleichen Verhältnis zum Grundstückwert steht
  • Keine Multiplikation
    • Der gesetzliche Steuersatz ist nicht – wie meistens bei der Vermögenssteuer – mit einem Steuerfuss (auch Steueranlage genannt) zu multiplizieren
  • Unmittelbare Errechnungsmöglichkeit
    • Der Steuerbetrag kann aufgrund des Satzes unmittelbar errechnet werden.

Tabelle: Kantonale Liegenschaftssteuersätze

Die nachfolgende Tabelle legt die Unterschiede der einzelnen Kantone bei den Liegenschaftensteuersätzen offen:

Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):

LiegenschaftssteuerSTEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Liegenschaftensteuer März 2019
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2019

 

Tabelle: Minimalsteuersätze auf Liegenschaftenbesitz

Um die Mehrbelastung im interkantonalen Verhältnis in Grenzen zu halten, darf die Höhe der „Minimalsteuer“ laut Bundesgericht 2 ‰ des Liegenschaftswertes nicht übersteigen.

Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):

LiegenschaftssteuerSTEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Liegenschaftensteuer März 2019
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2019

 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.