Steuersatz
Die Liegenschaftssteuersätze sind in allen Kantonen fixiert und werden in Promille ausgedrückt:
- Proportionale Steuer
- Es handelt sich bei der Liegenschaftensteuer um eine proportionale Steuer, deren Steuerbetrag immer im gleichen Verhältnis zum Grundstückwert steht
- Keine Multiplikation
- Der gesetzliche Steuersatz ist nicht – wie meistens bei der Vermögenssteuer – mit einem Steuerfuss (auch Steueranlage genannt) zu multiplizieren
- Unmittelbare Errechnungsmöglichkeit
- Der Steuerbetrag kann aufgrund des Satzes unmittelbar errechnet werden.
Tabelle: Kantonale Liegenschaftssteuersätze
Die nachfolgende Tabelle legt die Unterschiede der einzelnen Kantone bei den Liegenschaftensteuersätzen offen:
Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):
STEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Liegenschaftensteuer März 2019
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2019
Tabelle: Minimalsteuersätze auf Liegenschaftenbesitz
Um die Mehrbelastung im interkantonalen Verhältnis in Grenzen zu halten, darf die Höhe der „Minimalsteuer“ laut Bundesgericht 2 ‰ des Liegenschaftswertes nicht übersteigen.
Quelle (bitte jeweils auf Aktualität prüfen):
STEUERINFORMATIONEN
D Einzelne Steuern Liegenschaftensteuer März 2019
Dokumentation und Steuerinformation ESTV 2019
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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