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Grundstückverwertung

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Steigerungsverfahren

Rechtsgebiet:
Grundstückverwertung
Stichworte:
Grundstückverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Steigerungsverfahren bestimmt sich wie folgt:

  • Begriff
    • Immobiliengant
  • Gegenstand
    • Ablaufordnung für die Veräusserung und den Erwerb eines Grundstücks
  • Rechtsnatur
    • Das Steigerungsverfahren ist ein öffentlicher Verwertungsakt
  • Teilnehmer
    • Jedermann (Dritte, Gläubiger und auch Schuldner) ist berechtigt, an der Immobiliengant teilzunehmen
    • Abwesende
      • dürfen einen Vertreter mit der Gant-Vertretung mandatieren
      • können ein schriftliches Angebot stellen
  • Steigerungsgegenstand
  • Steigerung
    • Steigerungsunterbrechung?
      • Es ist unzulässig, die Steigerung zu unterbrechen für
        • Beschaffung von Anzahlungen
        • Leistung von Kostenvorschüssen
    • Ergebnislosigkeit der Steigerung
      • Wird kein Gebot gestellt, kein dem Deckungsprinzip genügendes oder sieht das Betreibungsamt von der Verwertung nach SchKG 127 ab, fällt die Betreibung mit Bezug auf das Verwertungsgrundstück dahin
      • Ergebnislosigkeit der Steigerung
  • Voraussetzungen für Zuschlag
    • Deckungsprinzip
      • Als Zuschlagsvoraussetzung ist im Betreibungsverfahren das Deckungsprinzip zu wahren
      • Gegenstand
        • Nach dem Deckungsprinzip müssen die im Range der dinglichen Sicherheit vorgehenden fälligen oder nicht fälligen pfandgesicherten Forderungen durch das Steigerungsgebot gedeckt sein
        • Gründe
          • Vorgehende Gläubiger sollen durch die Pfandverwertung eines nachgehenden Gläubigers keine Nachteile erleiden
          • Für den betreibenden Gläubiger würde eine Verwertung, aus der für ihn nichts resultiert, keinen Sinn machen
      • Grundlage
      • Deckungsprinzip
    • Doppelaufruf
      • Diese Besonderheit bei der Grundstückversteigerung gelangt in folgenden 3 Fällen auf Verlangen zur Anwendung
        • Nachgehende Dienstbarkeit, Grundlast oder nachgehendes vorgemerktes persönliches Recht (vgl. SchKG 142 Abs. 1, VZG 56 und VZG 104)
        • Von einem andern Gläubiger im Lastenbereinigungsverfahren mit Erfolg bestrittenes Recht, welches vom Betreibungsschuldner durch Nichtbestreiten anerkannt wurde (vgl. VZG 42 und VZG 56)
        • Zugehör-Verpfändung (vgl. VZG 57)
      • Doppelaufruf
    • Zuschlag
      • nach dreimaligem Aufruf Zuschlag an den Meistbietenden
      • Rechtsanspruch auf Zuschlag
        • Ist das Deckungsprinzip eingehalten, hat, wer nach dreimaligem Aufruf das höchste Gebot gestellt hat, einen Rechtsanspruch auf den Zuschlag
      • Anfechtung durch betreibungsrechtliche Beschwerde
        • Wird der Zuschlagsanspruch des Meistbietenden verletzt, kann den anderen Zuschlag (Verwaltungsverfügung) – betreibungs- und/oder materiellrechtlich – anfechten und dessen Aufhebung verlangen
        • Grundlagen
      • Zuschlag
  • Anfechtung des Zuschlags
  • Säumnis des Ersteigerers
  • Grundbucheintragungen etc.
    • Der Ersteigerer erwirbt das Eigentum an einem ersteigerten Grundstück dagegen erst mit der Eintragung in das Grundbuch

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