Einer Person im Ausland kann der Erwerb von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau bei Vorhandensein folgender Voraussetzungen bewilligt werden:
- Erstellung von Mietwohnungen mit niedrigem und – im Verhältnis zu ähnlichen Objekten am gleichen Ort – preisgünstigem Mietzins
- Erstellung solcher neuer Wohnbauten
- Wohnungsnot vor Ort
Kantonaler Bewilligungsgrund in:
- Freiburg
- Genf
- Graubünden
- Jura
- Neuenburg
- Tessin
- Waadt
- Wallis.