- Allgemein
- Prinzipiell ist nur der Erwerb einer Hauptwohnung denkbar.
- Der Erwerb einer Zweit- oder Ferienwohnung, oder der Erwerb eines Mehrfamilienhauses, ist ausgeschlossen
- Ausnahmen
- Erwerb einer Zweitwohnung durch EU-/EFTA-Grenzgänger (vgl. BewG 7 lit. j)
- Hauptwohnung
- Der bewilligungsfreie Erwerb eines Grundstücks zur Nutzung als Hauptwohnung unmittelbar vor der Verlegung des Wohnsitzes (inkl. Lebensmittelpunkt) in die Schweiz ist zwar denkbar, erfordert aber (vorgängig) eine Feststellungsverfügung der zuständigen BewG-Bewilligungsbehörde.
- Hiezu ist ein entsprechendes schriftliches Gesuch der zuständigen Behörde einzureichen.
LAWINFO
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Erwerb vor Wohnsitznahme in der Schweiz
Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG