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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Erwerb durch Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige (sog. Drittstaatenangehörige)

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C
    • können gleich wie Schweizer jede Art von Wohngrundstücken in der Schweiz bewilligungsfrei kaufen.
      • Sie gelten nicht als Personen im Ausland im Sinne des BewG.
      • Der Immobilienerwerb muss auf eigene Rechnung erfolgen und darf nicht treuhänderisch für Personen im Ausland getätigt werden.
  • Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B oder anderer gleichwertiger Berechtigung (zB Legitimationskarte des EDA)
    • dürfen bewilligungsfrei eine Hauptwohnung für sich kaufen (zB ein Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentumswohnung)
    • Erlaubt ist aber nur der Erwerb einer einzigen Wohneinheit.
      • Nicht erlaubt wäre der Erwerb eines Zweifamilienhauses oder eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
  • Ausländer ohne C- oder B-Bewilligung (zB L-Kurzaufenthalter oder vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende etc.)
    • dürfen keine Wohngrundstücke erwerben.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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