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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Gebäude mit Betriebsstätte + Wohnungen

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein gemischt genutztes Wohn- und Geschäftshaus gilt nicht als Betriebsstättengrundstück.

Enthält ein «Betriebsstätte-Grundstück» Wohnungen, ist ein bewilligungsfreier «Miterwerb» möglich, wenn alternativ

  • die Wohnung für das Unternehmen betriebsnotwendig ist
    • zB für den Betriebsabwart oder Techniker, sofern eine dauernde oder beinahe ständige Anwesenheit in der Nähe des Betriebs unabdingbar ist);
  • die Wohnung aufgrund raumplanerischer Wohnanteilsvorschriften vorgeschrieben ist.

Falls die als Betriebsstätte genutzte Bruttogeschossfläche weniger als 51 % der nutzbaren Bruttogeschossgesamtfläche ausmacht,

  • liegt keine Betriebsstätte im BewG-technischen Sinne vor.

Bei sog. «anderen Wohnungen» in einem «Betriebsstätte-Grundstück» ist vor dem Erwerb zu prüfen,

  • ob eine Abtrennung vom betrieblich genutzten Teil möglich und verhältnismässig ist.

Falls die Abtrennung dieser «anderen Wohnungen» ausgeschlossen werden muss,

  • können die «anderen Wohnungen» ausnahmsweise bewilligungsfrei mit dem «Betriebsstätte-Grundstück» erworben werden,
    • falls sie nur einen untergeordneten Anteil an der Gesamtliegenschaft ausmachen und
      • kein Neu- und/oder Umbau vorliegt.

Lösungsmöglichkeiten

  • Stockwerkeigentumsbegründung
  • Berücksichtigung zwingender Wohnanteilvorschriften bis max. 49 % der gesamten Bruttogeschossfläche (vgl. BewG 2 Abs. 3)

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