Landreserven für den Ausbau der Betriebsstätte einer Grundeigentümer(in) können in beschränktem Umfang bewilligungsfrei erworben werden, und zwar
- bis zu einem Drittel der bereits betrieblich genutzten Fläche und
- in begründeten Ausnahmefällen bis zur Hälfte der bereits betrieblich belegten Fläche.
Lösungsmöglichkeiten
- Erwerb der Fläche nicht als Reserveland, sondern – sofern und soweit möglich – zur Überbauung des Erwerbsteils mit betrieblichen Anlagen innert ca. 2 Jahren nach dem Erwerb
- Abklärung im konkreten Einzelfall erforderlich