Durch die unverhältnismässig vielen Gesetzesrevisionen (Verschärfung, Anpassung an die Bilateralen Verträge und Lockerungen) ist das BewG zu einem „Flickenteppich“ verkommen.
Die Materie des beschränkten Immobilienerwerbs ist relativ komplex und erfordert ein systematisches Vorgehen, d.h. die Abklärung von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, Objektnutzung und künftigem Verwendungszweck.
Am Besten orientiert man sich am Schema
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