Kann der Erwerber nicht ohne weiteres ausschliessen, dass es sich um ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft handelt, hat er bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nachzusuchen um:
- Bewilligung oder
- Feststellung der Nichtbewilligungspflicht.
Bei einem bewilligungspflichtigen Rechtsgeschäft darf ohne rechtskräftige Bewilligung nicht vollzogen werden
- Grundbucheintragung
- ausserbuchlicher Erwerb (zB Aktien-Übertragung).
Weiterführende Informationen
- Nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht | bnlawyers.ch