Kann die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts nicht ohne weiteres ausschlossen werden,
- zuständigen Behörden
- Grundbuchamt
- Handelsregisteramt
- Steigerungsbehörde
- Verweisung des Erwerbers an die Bewilligungsbehörde
- ohne selbständige Anfechtbarkeit der Verweisungs-Verfügung
- zur Einreichung eines Gesuchs um Feststellung der Nichtbewilligungspflicht oder Erteilung einer Bewilligung
- innert 30 Tagen
- bei einer Steigerung innert 10 Tagen.