Die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts knüpft grundsätzlich an drei, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen:
- Erwerber ist eine Person im Ausland, im Sinne des BewG
- = subjektive Bewilligungspflicht / Personen im Ausland
- Rechtsgeschäft betrifft ein bewilligungspflichtiges Grundstück
- = objektive Bewilligungspflicht / Bewilligungspflicht nach Immobiliennutzung
- Zu erwerbendes Recht muss als Immobilienerwerb gelten, im Sinne des BewG
- = objektive Bewilligungspflicht / Grundstückserwerb
Judikatur
- BGer 2C_1082/2016 vom 02.06.2017 (Kein Grundeigentumserwerb zwischen Ausländern auch ausserhalb von Fremdenverkehrsorten)
- BGer 2C_1069/2015 vom 03.11.2016 (keine Bewilligungspflicht der erbvorbezugsweisen Immobilienabtretung, unter Vorbehaltsnutzung und bei weiter gültigen Auflagen, an den Sohn)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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