Die Bewilligungspflicht eines Rechtsgeschäfts knüpft grundsätzlich an drei, kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen:
- Erwerber ist eine Person im Ausland, im Sinne des BewG
- = subjektive Bewilligungspflicht / Personen im Ausland
- Rechtsgeschäft betrifft ein bewilligungspflichtiges Grundstück
- = objektive Bewilligungspflicht / Bewilligungspflicht nach Immobiliennutzung
- Zu erwerbendes Recht muss als Immobilienerwerb gelten, im Sinne des BewG
- = objektive Bewilligungspflicht / Grundstückserwerb
Judikatur
- BGer 2C_1082/2016 vom 02.06.2017 (Kein Grundeigentumserwerb zwischen Ausländern auch ausserhalb von Fremdenverkehrsorten)
- BGer 2C_1069/2015 vom 03.11.2016 (keine Bewilligungspflicht der erbvorbezugsweisen Immobilienabtretung, unter Vorbehaltsnutzung und bei weiter gültigen Auflagen, an den Sohn)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Direkte ImmobilienanlageEinleitung zur direkten ImmobilienanlageAutoren:GrundlastEinleitung zur GrundlastAutoren:Immobilien InvestmentsEinleitung zur direkten Immobilienanlage v...Autoren:Immobilien TransaktionenEinleitung zu Immobilien TransaktionenAutoren:Zugehör / Mobiliar / InventarEinleitung: Zugehör / Mobiliar / InventarAutoren:Gewährleistung beim ImmobilienkaufEinleitung zur Gewährleistung beim Immobil...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht