Widerhandlungen gegen das BewG führen zu verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Folgen.
Grundsätze
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Unwirksamkeit des bewilligungspflichtigen Rechtsgeschäfts, solange keine rechtskräftige Bewilligung vorliegt
- Gebundenheit der Vertragsparteien
- Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts bei
- Verweigerung der Bewilligung
- Widerruf der Bewilligung
- Abweisung der Grundbuchanmeldung
- Vollzug ohne Bewilligungsnachsuchen
- Vollzug vor Eintritt der Rechtskraft
- Widerruf bei Nichteinhaltung der Auflagen trotz Mahnung
- Widerruf bei Erschleichung der Bewilligung mit unrichtigen Angaben
- Nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben
Nichtigkeit
Eine Nichtigkeit zeitigt folgende Folgen:
- Nichteinforderbarkeit versprochener Leistungen
- Rückforderbarkeit erbrachter Leistungen, innerhalb eines Jahres
- Untätigkeit der Parteien
- Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder auf Zwangsverwertung des Grundstücks durch die beschwerdeberechtigte Kantonale Behörde oder durch das Bundesamt für Justiz
Strafe
Bestrafung mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Busse bei
- Umgehung der Bewilligungspflicht
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben für die Feststellung der Bewilligungspflicht oder Bewilligungserteilung gegenüber
- der zuständigen Behörde
- dem Grundbuchamt
- dem Handelsregisteramt
- Missachtung von Auflagen
- Verweigerung der Auskunft
- Verweigerung der Herausgabe von Beweismitteln
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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