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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Widerhandlungen

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Widerhandlungen gegen das BewG führen zu verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Folgen.

Grundsätze

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Unwirksamkeit des bewilligungspflichtigen Rechtsgeschäfts, solange keine rechtskräftige Bewilligung vorliegt
  • Gebundenheit der Vertragsparteien
  • Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts bei
    • Verweigerung der Bewilligung
    • Widerruf der Bewilligung
    • Abweisung der Grundbuchanmeldung
    • Vollzug ohne Bewilligungsnachsuchen
    • Vollzug vor Eintritt der Rechtskraft
  • Widerruf bei Nichteinhaltung der Auflagen trotz Mahnung
  • Widerruf bei Erschleichung der Bewilligung mit unrichtigen Angaben
  • Nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben

Nichtigkeit 

Eine Nichtigkeit zeitigt folgende Folgen:

  • Nichteinforderbarkeit versprochener Leistungen
  • Rückforderbarkeit erbrachter Leistungen, innerhalb eines Jahres
  • Untätigkeit der Parteien
    • Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder auf Zwangsverwertung des Grundstücks durch die beschwerdeberechtigte Kantonale Behörde oder durch das Bundesamt für Justiz

Strafe

Bestrafung mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Busse bei 

  • Umgehung der Bewilligungspflicht
  • unrichtigen oder unvollständigen Angaben für die Feststellung der Bewilligungspflicht oder Bewilligungserteilung gegenüber
    • der zuständigen Behörde
    • dem Grundbuchamt
    • dem Handelsregisteramt
  • Missachtung von Auflagen
  • Verweigerung der Auskunft
  • Verweigerung der Herausgabe von Beweismitteln
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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