Rechtsformwahl und Sitz
Dem ausländischen Makler stehen folgende wesentlichen Organisationsmöglichkeiten in der Schweiz zur Verfügung:
- Einzelfirma
- mit Ausland-Sitz
- Zweigniederlassung in CH
- mit CH-Sitz
- Wohnsitz in CH
- mit Ausland-Sitz
- Zweigniederlassung einer ausländischen Personen- oder Kapitalgesellschaft
- CH-Personengesellschaft
- Inhaber als unbeschränkt haftender Gesellschafter
- CH-Kapitalgesellschaft
- Inhaber als Arbeitnehmer
Schweizer Rechtsformen für Gesellschaften
Einzelfirma:
Zweigniederlassung:
Personengesellschaften:
Kapitalgesellschaften:
Bewilligungspflichten
Individuelle Verhältnisse
Die Anwendung der erwähnten Organisationsstrukturen sind einzelfallweise für die konkreten Verhältnisse zu prüfen.
Tipp
Es empfiehlt sich, sich in der Schweiz und im Heimatland für nachgenannte Themen sicherheitshalber beraten zu lassen, und zwar mit Bezug auf
- Relation Rechtsform / Arbeitsbewilligung
- Relation Schweizerische Organisation im Verhältnis zur Organisation im Heimatland.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.