Seit Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG; SR 221.301) am 01.07.2004 können Handänderungen von Immobilien, inbesondere von Immobilienpaketen, anstelle des Grundstückkaufs durch sog. Vermögensübertragung nach FusG 69 ff. organisiert werden.
In der Praxis hat dieses neuere Institut nicht die erhoffte Verbreitung erfahren.
Die grösste Attraktivität spielt die „Vermögensübertragung“ jedoch bei der Uebertragung von Immobilienpaketen aus, weil Grundstücke, die in verschiedenen Kantonen liegen, mittels eines einzigen Uebertragungsvertrages übertragen und dabei die kantonal unterschiedliche Höhe der Beurkundungsgebühren genutzt werden kann.
Begriff: Vermögensübertragung
Bei der Vermögensübertragung handelt es sich um den Übergang eines Teilvermögens auf dem Wege der Gesamtrechtsnachfolge (sog. „partielle Universalsukzession).
Detailinformationen zur Vermögensübertragung bei Immobilienpakten:
» System
» Form des Vermögensübertragungs-Vertrages
» Vermögensübertragungsvertrag
» Inventar
» Eintragung der Vermögensübertragung ins Handelsregister
» Anmeldung der Vermögensübertragung beim Grundbuch-Amt
» Gebühren
Vermögensübertragungsvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.