Voraussetzungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach SchKG 333
- Leistung eines Kostenvorschusses (i.d.R. CHF 1’800.–)
Art. 333 SchKG
1. Antrag des Schuldners
1 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kann beim Nachlassrichter die Durchführung einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung beantragen.
2 Der Schuldner hat in seinem Gesuch seine Schulden sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.
Judikatur
- Zahlungsunfähigkeitserklärung bei Vermögenslosigkeit rechtsmissbräuchlich
- BGE 5A_915/2014
- BGE 5A_78/2016
Weiterführende Informationen
- Grundsätzliches
- Zahlungsunfähigkeitserklärung bei Vermögenslosigkeit rechtsmissbräuchlich
- Privatkonkurs gibt es nicht mehr | beobachter.ch
Vorgehen
- Gesuch um Eröffnung des Konkurses beim Gericht am Wohnsitz
- Kopie eines Identitätsausweises beilegen
- Kostenvorschuss leisten
Hier finden Sie folgende Informationen zum Privatkonkurs:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AnleihensobligationEinleitung zur AnleihensobligationAutoren:Konkursaufschub oder Nachlassstu...Einleitung zu Konkursaufschub oder Nachlas...Autoren:StillhalteabkommenEinleitung zum StillhalteabkommenAutoren:Squeeze-Out / ZwangsabfindungEinleitung zu Squeeze-out / ZwangsabfindungAutoren:KonkursverwertungEinleitung: KonkursverwertungAutoren:EigenkapitalersatzEinleitung zum Eigenkapitalersatz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht