Einleitung
Unter dem Begriff „Europäisches Vertragsrecht“ wird kein einheitliches Regelungswerk verstanden; ein solches existiert bis heute (noch) nicht, dafür aber die „Idee“.
- Fernziel: Schaffung einheitlicher Rechtsordnung im EU-Raum durch Angleichung nationalstaatlicher Regelungen im Rahmen von Gesetzesrevisionen
Es existieren heute bereits eine Vielzahl von EU-Rechtsakten im Bereich des Vertragsrecht, vgl. EU-Rechtsakten | ec.europa.eu
Als Ausgangspunkt der Bemühungen um ein Europäisches Vertragsrecht kann die Lando-Kommission – eigentlich Commission on European Contract Law – bezeichnet werden. Sie wurde im Jahre 1980 von Ole Lando gegründet und bestand aus einem Netzwerk europäischer Akademiker.
Ziele der Lando-Kommission
- Schaffung allgemeiner vertragsrechtlicher Prinzipien
- Erarbeitung gemeineuropäischer Rechtssätze
Ihre Tätigkeit führte zur Ausarbeitung der PECL (Principles of European Contract Law). Für weitere Informationen vgl. Principles of European Contract Law (PECL).
Die Arbeit der Lando-Kommission wird heute von der Study Group on a European Civil Code fortgeführt.
[sc name=»banner dusi»]
Study Group on a European Civil Code
Die Study Group on a European Civil Code betreibt rechtsvergleichende Forschung im Bereich des Privatrechts der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel einen Kodifikationsentwurf eines künftigen EU-Privatrechts auszuarbeiten. Für weitere Informationen zu ihrer Arbeit vgl. SGECC | sgecc.net.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.