Die UNIDROIT-Prinzipien stehen nicht in einem europäischen, sondern internationalen Kontext des Vertragsrechts. Sie wurden von UNIDROIT erstellt.
Beim Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechtsvereinheitlichung (institut international pour l’unification du droit – UNIDROIT) handelt es sich um eine unabhängige zwischenstaatliche Organisation mit insgesamt 63 Mitgliedstaaten – Stand: 25.08.2014 – mit Sitz in Rom.
- Die Schweiz ist seit dem 20.04.1940 Mitglied.
Bei den UNIDROIT-Prinzipien handelt es sich um „soft law“. Sie gelten daher für die Mitgliedstaaten nicht unmittelbar.
Weiterführende Informationen
In der Schiedsgerichtsbarkeit kommt den UNIDROIT-Prinzipien aber eine praktische Bedeutung zu, da die meisten Schiedsordnungen sie als wählbares Recht anerkennen.
Für weitere Informationen zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit vgl.:
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