Der Kauf kann neben den bereits erwähnten Erscheinungsformen auch unter dem Kriterium des Erfüllungsortes unterschieden werden:
Platzkauf
- Erfüllungspflicht
- Kaufsache muss vom Käufer abgeholt werden
- Es handelt sich um eine Holschuld
- Leistungserfüllung (Übergabe der Kaufsache und Eigentumsübertragung) erfolgt beim Verkäufer
- Gefahrtragung
Fernkauf
- Erfüllungspflicht
- Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand an den Sitz des Käufers zu liefern
- Es handelt sich um eine Bringschuld
- Leistungserfüllung (Übergabe der Kaufsache und Eigentumsübertragung) erfolgt beim Käufer
- Gefahrtragung
Versendungskauf (Distanzkauf)
- Erfüllungspflicht
- Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand dem Käufer zuzusenden
- Leistungserfüllung (Übergabe der Kaufsache und Eigentumsübertragung) erfolgt beim Käufer, Verpflichtung des Verkäufers hört aber beim Versenden auf
- Gefahrtragung
- Gefahrtragung beim Versendungskauf
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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