Neben dem bereits besprochenen Nachbesserungsanspruch, dem Recht auf Wandelung oder Minderung, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls auch ein Ersatzlieferungsanspruch des Käufers oder ein Ersatzlieferungsrecht des Verkäufers besteht:
Ersatzlieferungsanspruch des Käufers
Grundlage
- OR 206 Abs. 1
Voraussetzung
- Lieferung von Gattungswaren
- Eine Ersatzlieferungsanspruch besteht nur beim Gattungskauf
- Schlechtlieferung
- Es muss eine Schlechtlieferung (peius) vorliegen
- Vgl. BGE 121 III 453, E. 4
- Bei Falschlieferung (aliud), zB Lieferung von raffinierten Automotoren-Altoel anstelle von Heizoel Mittel, liegt Späterfüllung der vertraglich vereinbarten Kaufsache vor
- Käufer kann nach OR 107 ff. vorgehen (Nachfristansetzung und danach Wahlrechte ausüben)
- Es muss eine Schlechtlieferung (peius) vorliegen
Wirkung
- Käufer hat bei Gattungsware das Recht auf Nachlieferung mängelfreier Ware
Ersatzlieferungsrecht des Verkäufers
Grundlage
- OR 206 Abs. 2
Voraussetzung
- Kurze Lieferfrist
- Entgegen dem Wortlaut von OR 206 Abs. 2 wird nicht mehr Platzkauf vorausgesetzt
- Auch bei Versendungskauf (Distanzkauf) zulässig, falls Lieferzeit sehr kurz
- Schadenersatz
- Verkäufer ersetzt Käufer allen weiteren Schaden i.S. von OR 208
Gesetzestexte
OR 208 B. Verpflichtungen des Verkäufers / III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache / 8. Durchführung der Wandelung / a. Im Allgemeinen
8. Durchführung der Wandelung
a. Im Allgemeinen
1 Wird der Kauf rückgängig gemacht, so muss der Käufer die Sache nebst dem inzwischen bezogenen Nutzen dem Verkäufer zurückgeben.
2 Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen zurückzuerstatten und überdies, entsprechend den Vorschriften über die vollständige Entwehrung, die Prozesskosten, die Verwendungen und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist.
3 Der Verkäufer ist verpflichtet, den weitern Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
Weiterführende Informationen
Literatur
- Müller-Chen Markus, Girsberger Daniel, Furrer Andreas, Obligationenrecht Besonderer Teil, Zürich 2011, S. 66 f.
Judikatur
- Zur Schlechtlieferung (peius)
- BGE 121 III 453, E. 4
Weiterführende Informationen
- Zur Abgrenzung Aliud oder Peius