Zu erkennen, ob eine Sachleistung eine Falschlieferung und somit eine Nichterfüllung im weiteren Sinne (vgl. dazu Begriff der Nichtleistung) oder aber ein mangelhafte Lieferung und somit eine Schlechterfüllung darstellt, ist nicht immer leicht. Oft kann sich die Abgrenzung einer richterlichen Entscheidung nicht entziehen (vgl. Der Hubstapler-Fall BGE 121 III 453).
Aliud
- Die beim Gattungskauf gelieferte Sache verfügt nicht über alle vereinbarten Gattungsmerkmale.
- Es liegt ein Fall des Verzuges vor. Es sind die Grundsätze der Nichterfüllung nach OR 97 ff. anwendbar
- zB Lieferung von raffiniertem Autoaltoel anstatt Heizoel „Mittel“
Peius
- Gelieferte Ware entspricht zwar der vereinbarten Gattung, weist aber die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Qualität nicht auf. Es liegt eine Schlechtlieferung vor.
- Es finden die Grundsätze der Schlechterfüllung, beim Kaufvertrag die kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln anwendbar
Gesetzestext
Art. 97 A. Ausbleiben der Erfüllung / I. Ersatzpflicht des Schuldners / 1. Im Allgemeinen
A. Ausbleiben der Erfüllung
I. Ersatzpflicht des Schuldners
1. Im Allgemeinen
1 Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
Literatur
- Kramer Ernst A., Noch einmal: zur aliud-Lieferung beim Gattungskauf, recht 1997, S. 78 ff.
Judikatur
- Zur Abgrenzung zwischen Aliud und Peius, zum Gattungsbegriff