Gesetzliche Grundlagen
- SchKG 237
- KOV 56
- KOV 58
- VZG 126
- VZG 130c
Formularaufbau
In formaler Hinsicht ist der Kollokationsplan ein Tabellenformular folgenden Inhalts:
1. In horizontalter Reihenfolge:
- Rubrum-Bogen
- a) Beschreibung der Grundstücke (inkl. Berechtigungen) und der Zugehör, Schätzungen
- keine
- b) Grundversicherte Lasten
- Ordnungs-Nummer (= Kollokationsplan-Nummer pro Gläubigerforderung)
- Eingabenverzeichnis-Nummer (= Nummer der Forderungseingabe-Registration in chronologischer Reihenfolge)
- Gläubiger und Forderungsgrund / Hinweis auf den Pfandgegenstand, Rang
- Angemeldete Einzelbeträge (Betragsspalte)
- Zugelassene, unterteilt in
- nicht fällige, zu überbindende Beträge (Betragsspalte)
- fällige, bar zu bezahlende Beträge (Betragsspalte)
- Hinweis auf Abweisung und Prozesse
- c) Andere Lasten
- Ordnungs-Nummer (= Kollokationsplan-Nummer pro Gläubigerforderung)
- Eingabenverzeichnis-Nummer (= Nummer der Forderungseingabe-Registration in chronologischer Reihenfolge)
- Eigentümer des berechtigten Grundstückes oder berechtigte Person, Inhalt der Last, Hinweis auf das belastete Grundstück
- Datum der Begründung (Eintragung), Rang im Verhältnis zu den Pfandrechten
- Hinweis auf Abweisung und Prozesse
- d) Verfügungen der Konkursverwaltung, Vormerk von allfälligen Kollokations-Streitigkeiten über die Grundstücksbelastungen und ihre Erledigung
- Ordnungs-Nummer (= Kollokationsplan-Nummer pro Gläubigerforderung)
- Eingabenverzeichnis-Nummer (= Nummer der Forderungseingabe-Registration in chronologischer Reihenfolge)
2. In vertikaler Reihenfolge:
- a) Beschreibung der Grundstücke (inkl. Berechtigungen) und der Zugehör, Schätzungen
- b) Grundversicherte Forderungen
- c) Andere Lasten
- d) Verfügungen der Konkursverwaltung, Vormerk von allfälligen Kollokations-Streitigkeiten über die Grundstücksbelastungen und ihre Erledigung
- Generelle Verfügung
- Rechtsmittelbelehrung
- Kopien der Spezialanzeigen (Kollokationsverfügungen)
- Generelle Verfügung
Weiterführende Informationen
- Zu c) andere Lasten:
- Die Rechte, zB einer Grunddienstbarkeit, werden nicht besonders verzeichnet und müssen daher unter dem Liegenschaften-Beschrieb, lit. a, nachgesehen werden!
Inhaltsaufbau
Der Inhalt des Lastenverzeichnisses orientiert sich an den Regeln, die für den KOLLOKATIONSPLAN gelten:
- Aufbau des Kollokationsplans
- Gläubiger
- Bestand
- Höhe
- Rang
- Forderungsgrund
- Kollokationsverfügung
- Zulassung
- Abweisung
- Aussetzung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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