Die (verfahrenstechnischen) Wirkungen des Lastenverzeichnisses sind dieselben wie beim Kollokationsplan; statt einer Textwiederholung wird hiermit verwiesen auf:
- Genehmigung des Kollokationsplan durch Gläubigerausschuss
- Vormerkung Kollokationsstreitigkeiten
- Wirkung des Kollokationsplans
- Abänderung des Kollokationsplans während Auflagefrist
- Nachträgliche Ergänzung oder Änderung des Kollokationsplans
- Rückzug
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.