Hat innert der vom Konkursamt im Publikationstext gesetzten 10-tägigen Frist kein Gläubiger
- die Verfahrensdurchführung verlangt,
- die Uebernahme der ungedeckten Verfahrenskosten erklärt und
- den nicht gedeckten Teil der mutmasslichen Kosten sichergestellt,
so gilt das Konkursverfahren als geschlossen.