Konkurswiderruf
Ein Konkurswiderruf berücksichtigt nachträglich bekannt gewordene Noven, die es rechtfertigen, das Verfahren nicht zu Ende zu bringen, sondern vorzeitig aufzuheben.
Nachkonkurs
Ein formell abgeschlossener Konkurs zeitigt insofern Nachwirkungen als er wieder aufgenommen wird, wenn nachträglich nicht bekannte Massawerte gemeldet bzw. entdeckt werden.
Konkurseinstellung mangels Aktiven
Die Einstellung eines formell eröffneten Konkurses mangels Aktiven erfolgt, weil die liquiden Aktiven die mutmasslichen Konkurskosten nicht zu decken vermögen
Literatur
- LORANDI, Wiedereröffnung des Konkurses, AJP 2018 S. 65
Judikatur
- BGer 5A_857/2020 vom 31.05.2021 = Die Praxis 9/2021 Nr. 100 (Abgrenzung Wiedereröffnung eines mangels Aktiven eingestellten Konkurses und Nachkonkurs)
- BGE 140 III 550, Erw. 2.1
- BGE 146 III 441, Erw. 2.5.4