LAWINFO

Konkurseinstellung mangels Aktiven

QR Code

Wiedererwägung der Konkurseinstellung

Datum:
06.06.2019
Update:
07.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gelangen neue Vermögenswerte während der Rechtsmittelfrist des Einstellungsentscheids von 10 Tagen (vgl. ZPO 321 Abs. 2) zum Vorschein, welche eine Verfahrensdurchführung erlauben, ist es für diesen seltenen Fall nach Ansicht der Praxis statthaft, dass das Konkursamt beim Konkursrichter Antrag auf Widererwägung stellt.

Literatur

  • LUSTENBERGER URS, BSK SchKG II, N 8 zu SchKG 230
  • STOCKER CHRISTOPH, Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Verfahrens im Konkurs, Zürich 1983, S. 186
  • WALTHER FRIDOLIN, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht des Jahres 2014, ZBJV 2016, 450 ff.

Weiterführende Informationen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.