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Konkurseinstellung mangels Aktiven

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Zuständigkeit

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LAWMEDIA AG

Für eine Wiedereröffnung des Konkurses ist derjenige Konkursrichter zuständig, der die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven verfügt hat.

Literatur

  • WALTHER FRIDOLIN, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht des Jahres 2014, ZBJV 2016, 466

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