Die Sicherung des Fortbestands des Arbeitsvertrags durch Konventionalstrafe ist nur zulässig, wenn folgende Prinzipien beachtet werden:
- Ordentliche Kündigung
- Grundsätze
- Kündigungsfreiheit
- Verbot der einseitigen Kündigungserschwernis
- Folgen der Kündigungsdisparität
- Teilnichtigkeit für kürzere Frist
- Massgeblichkeit der längeren Frist
- OR 335a Abs. 1 Satz 2
- Einzelfallbeurteilung notwendig
- Grundsätze
- Missbräuchliche Kündigung
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, auch bei paritätischer Ausgestaltung
- Ungerechtfertigte Entlassung
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe (vgl. OR 337c Abs. 3)
- Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle
- Unzulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe, unabhängig von der Höhe des Strafbetrages (vgl. OR 337d)
Weiterführende Informationen
- Entlassung
- Kündigung Arbeitsverhältnis | kuendigung-arbeitsverhaeltnis.ch
- Missbräuchliche Kündigung.ch
- Die ausserordentliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Arbeitsstellen-Nichtantritt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.