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Kurzarbeit

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Arbeitgeberpflichten

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Lohnfortzahlung

  • an betroffene ANer:
    • 80 % des Verdienstausfalls
  • Umfang:
    • auf Lohn und vereinbarten regelm. Zulagen
  • wann:
    • am ordentlichen Zahltagstermin

Karenztage-Übernahme

Der Arbeitgeber hat vom anrechenbaren Arbeitsausfall zu übernehmen:

  • 1.–6. Abrechnungs-Periode:
    • je 2 Karenztage
  • 7.-12. Abrechnungs-Periode:
    • je 3 Karenztage

Sozialversicherungsbeiträge

  • Umfang: 100 % ./. Arbeitnehmeranteile

Auskunfts- und Meldepflicht

Geltendmachung der KAE

  • Zeitpunkt
    • nach Ablauf Abrechnungsperiode
  • Formulare / Unterlagen
    • Antrag auf KAE
      • aktueller Handelsregisterauszug
      • Arbeitszeitkalender des laufenden Jahres
      • Anstellungsbedingungen und Lohnlisten des betroffenen ANers
      • schriftliche Einwilligung ANer
    • Abrechnung derKurzarbeitsstunden
      • Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden (mit unterschriftlicher Bestätigung des betroffenen ANers)
      • Liste des Grundlohnes samt vertraglich vereinbarten Jahresendzulagen
      • Liste bezahlter Feiertage sowie des Ferienanspruchs
      • Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
      • Erhebungsbogen für die Ermittlung der saisonalen Ausfallstunden

Aufbewahrungspflicht

  • betriebl. Unterlagen
    • während 5 Jahren
  • Vorlagepflicht
    • zG Ausgleichsstelle

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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