Lohnfortzahlung
- an betroffene ANer:
- 80 % des Verdienstausfalls
- Umfang:
- auf Lohn und vereinbarten regelm. Zulagen
- wann:
- am ordentlichen Zahltagstermin
Karenztage-Übernahme
Der Arbeitgeber hat vom anrechenbaren Arbeitsausfall zu übernehmen:
- 1.–6. Abrechnungs-Periode:
- je 2 Karenztage
- 7.-12. Abrechnungs-Periode:
- je 3 Karenztage
Sozialversicherungsbeiträge
- Umfang: 100 % ./. Arbeitnehmeranteile
Auskunfts- und Meldepflicht
Geltendmachung der KAE
- Zeitpunkt
- nach Ablauf Abrechnungsperiode
- Formulare / Unterlagen
- Antrag auf KAE
- aktueller Handelsregisterauszug
- Arbeitszeitkalender des laufenden Jahres
- Anstellungsbedingungen und Lohnlisten des betroffenen ANers
- schriftliche Einwilligung ANer
- Abrechnung derKurzarbeitsstunden
- Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden (mit unterschriftlicher Bestätigung des betroffenen ANers)
- Liste des Grundlohnes samt vertraglich vereinbarten Jahresendzulagen
- Liste bezahlter Feiertage sowie des Ferienanspruchs
- Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
- Erhebungsbogen für die Ermittlung der saisonalen Ausfallstunden
- Antrag auf KAE
Aufbewahrungspflicht
- betriebl. Unterlagen
- während 5 Jahren
- Vorlagepflicht
- zG Ausgleichsstelle
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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