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Kurzarbeit

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Mindestausfall

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitsausfall muss, um anrechenbar zu sein, mindestens 10 % der Arbeitsstunden ausmachen, die vom Arbeitnehmer im Betrieb oder in der als solchen anerkannten Betriebsabteilung geleistet werden.

Berechnungsgrundlage:

  • Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer
  • Ausgenommen sind die Zeiten von Arbeitnehmern, die
    • keinen Anspruch auf KAE haben
    • keinen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben
  • Total der betrieblichen Soll-Stunden nach Abzug aller bezahlten oder unbezahlten Absenzen.

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