Die Ausgleichsstelle des Fonds der ALV und die von ihr beauftragten Treuhandstellen sind gesetzlich verpflichtet, stichprobeweise bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Beantragung und Auszahlung KAE bestanden haben.
Die COVID-bedingte, enorme Zahl an Bewilligungen für KAE und die damit einhergehende aussergewöhnliche Höhe der von der ALV ausbezahlten Leistungen erfordert Betriebsprüfungen, um allfällige unrechtmässige Leistungsbezüge aufzudecken.
Es besteht die Gefahr, dass die Erleichterungen (vereinfachtes Verfahren für die Kurzarbeit-Voranmeldung und das summarische Verfahren für die KAE-Abrechnung) und die Ausweitungen zum KAE-Missbrauch verleiten.
Das SECO stellt die notwendigen Ressourcen bereit, um festgestellte unrechtmässige Leistungsbezüge konsequent zu verfolgen:
- Rückforderung der ungerechtfertigt erlangten ALV-Leistungen
- Erstattung von Strafanzeigen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitnehmertreueEinleitung zur ArbeitnehmertreueAutoren:Arbeitsverhinderung / Lohnfortza...Einleitung zur Lohnfortzahlungspflicht bei...Autoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-EhefrauenAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:BetriebsübernahmeEinleitung: Betriebsübertragung / Betriebs...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht