Kurzarbeit bezweckt:
- die Ausgleichung vorübergehender Beschäftigungseinbrüche
- die Arbeitsplatzerhaltung
- die Vermeidung von Personalfluktuationskosten
- die Vermeidung des Verlusts von betrieblichem know how.
Rettet die Kurzarbeit Arbeitsplätze?
Die ETH-Studie „Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt seit 1980“ lässt folgende Schlüsse zu:
- Das Ausmass der Kurzarbeit ist von Rezession zu Rezession kleiner geworden.
- Die Bereitschaft zur Erhaltung der Arbeitsplatzerhaltung ist geringer geworden.
- Kurzarbeit hatte einen kaum beschäftigungs-stabilisierenden Einfluss.
Vgl. auch Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 11.02.2009, S. 27:
- In der Krise setzen die Sozialpartner auf Kurzarbeit – Grosse Hoffnungen trotz Bedenken von Expertenseite.
- Kurzarbeit hat ihre heilende Wirkung nie bewiesen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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