Auf dieser Website erhalten sie Informationen über alle relevanten Aspekte des 13. Monatslohns als Lohnbestandteil:
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» Erscheinungsformen und Rechtsnatur
» Auszahlungsmodalitäten / Fälligkeit
» Sozialversicherungspflicht und Steuern
13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus
In den 1970er-Jahren ist die frühere Gratifikation weitgehend durch den 13. Monatslohn abgelöst worden. Bei Kadermitarbeitern ist der 13. Monatslohn aber selbst durch Bonusregelung (Gewinnbeteiligung anstatt 13. Monatslohn) wieder in Erosion.
» Informationen zur Gratifikation
» Informationen zum Bonus / Bonus-Recht
Der 13. Monatslohn ist Lohnbestandteil und damit weniger streitanfällig.
Ohne anderslautende Abrede gilt:
- Berechnungsgrundlage ist der Normallohn + Zuschläge
- Pro-rata-Anspruch bei Ein- und Austritt während Kalenderjahr
- Sozialversicherungspflichtig.
Weitere Informationen zu Lohn und Vergütung:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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