LAWINFO

Mediationsverfahren

QR Code

Checkliste „Durchführung der Mediation im Erbrecht“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Durchführung der Mediation im Erbrecht

  • Mediationsphase 1
    • Mandatierung
      • durch alle Erben
    • Kostenvorschuss
      • durch die Erbengemeinschaft
    • Vorausinstruktion
      • Erblasser
        • Wer (Vater, Mutter oder beide)?
        • Fortgesetzte Erbengemeinschaft?
        • Erben und ihre Erbteile?
        • Vermächtnisse?
        • Nachlass und seine Zusammensetzung?
          • Vermögensgegenstände?
          • Auslandsvermögen?
          • Schulden?
            • Erblasserschulden?
            • Erbgangsschulden?
            • Nachlassschulden der Erbengemeinschaft?
  • Mediationsphase 2
    • Festlegung der Teilnehmer, die an der Mediationssitzung teilnehmen
      • alle Erben
      • Angeheiratete? (der destruktiven Hintergrundbeeinflussung wegen)
    • Veranlassung der Mediationssitzung durch den Mediator
  • Mediationsphase 3 (Sitzung 1)
    • Anhörung
    • Bestandesaufnahme (Wiederholung vor allen Parteien, sofern aus Phase 1 bekannt)
      • Themen
      • Sachlage
      • Rechtsfolgen
    • Erforschung der Interessen der Konfliktparteien
    • Mediative Gesprächsführung
  • Mediationsphase 4 (je nach Sitzungsentwicklung und Erfahrung des Mediators direkt in Mediationsphase 3
    • Suche nach Win-Win-Situationen
      • Losbildung
    • Entwicklung
      • Lösungsansätze
        • Kompensation früherer Ungerechtigkeiten
          • in der Kindheit
          • lebzeitige Zuwendungen
        • Vorkaufsrecht
        • Gewinnanteilsrecht
        • Kompensation latenter Steuern [vgl. www.immobiliennachfolge.ch]
      • Nichteinigungs-Alternativen
        • Partielle Einigungen
          • Objektiv partielle Erbteilung
          • Subjektiv partielle Erbteilung
          • Objektiv und subjektiv partielle Erbteilung
        • Ausklammerung bestimmter Themen
          • Schiedsgutachter
          • Einzelschiedsrichter
        • Bewertung durch neutralen Immobilien-Schätzer
    • Bewertung der Lösungsansätze
  • Mediationsphase 5 (Sitzung 2 und weitere Sitzungen)
    • Fortsetzung der Mediation
  • Mediationsphase 6
    • Abschluss der Vergleichsvereinbarung
      • = Erbteilung
      • Ziel: geteilte Wege
  • Umsetzung der Vergleichsvereinbarung
    • Nachsorge / Erfolgskontrolle
      • Vollzug der Erbteilung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.