Die Haftung des Mediators wird durch zwei Grundaspekte und deren Einzelheiten geprägt:
- Gesetzliche Haftung
- Die Mediatoren-Haftung richtet sich grundsätzlich nach Auftragsrecht
- Der Beauftragte haftet nur, aber immerhin, für eine „getreue und sorgfältige Ausführung“ des Mediationsauftrags (vgl. OR 398)
- Der Mediationsauftrag beinhaltet nur die Leitung des Mediationsprozesses, nicht aber die Herbeiführung des Mediationserfolgs (erfolgreicher Abschluss des Mediationsverfahrens)
- Die Haftung des Mediators bezieht sich, beschränkt auf die übernommenen auftragsrechtlichen Pflichten, insbesondere auf:
- Neutralität
- Allparteilichkeit
- Geheimhaltung
- Fehlerhafte oder erheblich rechtsferne Lösung (vgl. LIATOWITSCH PETER, a.a.O.)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsanwälte als Mediatoren
- Bei Rechtsanwälten ist die Mediationstätigkeit in der Regel in der (zwingenden) Berufshaftpflichtversicherung miteingeschlossen
- Nichtanwälte als Mediatoren
- Die grossen Haftpflichtversicherer bieten auch Haftpflichtversicherungen für Mediatoren, die nicht über eine andere Berufstätigkeit bereits versichert sind, an
- Rechtsanwälte als Mediatoren
Literatur
- VOGEL-ETIENNE UELI / LAUTENBACH-KOCH ANNEGRET, Mediation in a nutshell, Zürich / St. Gallen 2014, 133 f.
- GARBRIEL SIMON, Die Haftung des Mediators im Schweizerischen Rechtssystem, Bern 2008, 233 S.
- LIATOWITSCH PETER, Referat der Impulstagung Mediation vom 04.12.1999
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:EigenkapitalersatzEinleitung zum EigenkapitalersatzAutoren:PersonalreglementEinleitung zum PersonalreglementAutoren:VertragsmanagementEinleitung zum VertragsmanagementAutoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:KonkursinventarEinleitung zum KonkursinventarAutoren:SicherungsübereignungEinleitung zur Sicherungsübereignung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht