LAWINFO

Mediationsverfahren

QR Code

Mediations-Spielregeln

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Prozesse sistieren (Verjährungsunterbrechung sicherstellen)
    1. Trotz Verjährungsstillstand gemäss OR 134 Abs. 1 Ziffer 8 sollte Beginn und Ende einvernehmlich dokumentiert werden
    2. Ruhen der Verjährung
  2. Offenheit nach innen
  3. Verschwiegenheit nach aussen
  4. Freiwilligkeit von Parteien und Mediator
  5. faire Kommunikation
    1. Zuhören
    2. Aussprechenlassen
    3. Reihenfolge der Votenankündigungen beachten
  6. gegenseitiger Respekt
  7. Eigenverantwortlichkeit und reale Rekapitulation

Negativaspekte

  • Mensch als Konfliktursache
  • Durchsetzung der eigenen Position mittels Argumentation
  • Sieger-Verlierer-Denken
  • Druck erzeugt Gegendruck oder bist Du nicht willig, so brauche ich Gewalt

Verhandlungstricks

  • Auf Widerstand machen und Nerven behalten
  • Angriff statt Verteidigung
  • Wiederholtes Aufstellen der Forderung und Schweigen
  • Sich vor einem allfälligen Gesichtsverlust nicht ängstigen
  • Mediator bzw. Vermittler engagieren
  • 4-Augengespräche ablehnen („Belohnung“ oder „Drohung“)
  • Kunst des Schmeichelns
  • Kampf der Persönlichkeiten
    • Ausstrahlung
    • Selbstsicherheit
    • Entschiedenheit
    • Schlagfertigkeit
    • Psychologische Gesprächslenkung
    • Häufigkeit und Dauer der Voten

Kooperatives Verhandeln

Die 4 Prinzipien des Harvard Konzepts

  1. Trennung von Verhandlungsproblem und persönlicher Einstellung gegenüber dem Verhandlungspartner
  2. Konzentration nicht auf Position (erhobene Forderungen), sondern auf Interessen (hinter der Forderungen stehende Interessen)
  3. Entwicklung möglichst vieler Einigungsoptionen für die Diskussion von echten Alternativentscheidungen statt von Kompromissen
  4. Prüfung der ausgehandelten Einigung, ob sie mindestens so gut ist wie die im Vorfeld der Verhandlung festgelegte beste Alternative zu einer ausgehandelten Einigung (Best Alternative to a Negotiated Agreement (BATNA))
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.