Allgemeines
Das Mediationsverfahren wird von einem oder mehreren Mediatoren in der Regel mit folgenden Hilfsmitteln durchgeführt:
- Mündliche Instruktion
- zu den tatsächlichen Feststellungen
- ggf. zu den rechtlichen Voraussetzungen
- detailliertes Frageschema
- Mediationssitzungen
- Ergebnisprotokollierung
Grundzüge des Mediationsverfahrens
In der Praxis wird oft das sog. „6-Phasen-Modell“ angewandt:
- Mediatorvertrag schliessen
- Konfliktverständnis
- Erforschung Konfliktursache / Konfliktbearbeitung
- Lösungsvarianten erarbeiten und aufzeigen
- Mediationsgespräche
Lösungsauswahl, Abschluss Vergleichsvereinbarung und Nachbetreuung
Hinweis
- Für die Mediation im Entscheidverfahren gemäss ZPO 214 Abs. 1 und 2 gilt sodann:
Art. 215 ZPO Organisation und Durchführung der Mediation
Organisation und Durchführung der Mediation ist Sache der Parteien.
Weiterführende Informationen
- Mediation | gerichte-zh.ch
- Ausführliches Merkblatt zur Mediation | gerichte-zh.ch
- Kurzversion Merkblatt zur Mediation | gerichte-zh.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.