Allgemeines
Das Mediationsverfahren wird von einem oder mehreren Mediatoren in der Regel mit folgenden Hilfsmitteln durchgeführt:
- Mündliche Instruktion
- zu den tatsächlichen Feststellungen
- ggf. zu den rechtlichen Voraussetzungen
- detailliertes Frageschema
- Mediationssitzungen
- Ergebnisprotokollierung
Grundzüge des Mediationsverfahrens
In der Praxis wird oft das sog. „6-Phasen-Modell“ angewandt:
- Mediatorvertrag schliessen
- Konfliktverständnis
- Erforschung Konfliktursache / Konfliktbearbeitung
- Lösungsvarianten erarbeiten und aufzeigen
- Mediationsgespräche
Lösungsauswahl, Abschluss Vergleichsvereinbarung und Nachbetreuung
Hinweis
- Für die Mediation im Entscheidverfahren gemäss ZPO 214 Abs. 1 und 2 gilt sodann:
Art. 215 ZPO Organisation und Durchführung der Mediation
Organisation und Durchführung der Mediation ist Sache der Parteien.
Weiterführende Informationen
- Mediation | gerichte-zh.ch
- Ausführliches Merkblatt zur Mediation | gerichte-zh.ch
- Kurzversion Merkblatt zur Mediation | gerichte-zh.ch
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