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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kauf

Beim Kauf wird, im  Unterschied zur Miete, die Sache zu Eigentum übergeben.

Pacht

Bei der Miete ist nur der Gebrauch der Sache Gegenstand des Vertrages. Bei der Pacht tritt neben den Gebrauch die Nutzung bzw. der Bezug der Erträgnisse (z.B. Früchte).

» Informationen zur Pacht im Allgemeinen
» Informationen zur Landwirtschaftlichen Pacht
» Informationen zur Unternehmenspacht

Gebrauchsleihe

Die Gebrauchsleihe ist notwendig unentgeltlich.

» Informationen zur Leihe / Gebrauchsleihe

Darlehen

Das Darlehen bezieht sich im Gegensatz zur Miete auf Geld oder andere vertretbare Sachen.

» Informationen zum Darlehen / Darlehensvertrag

Hinterlegungsvertrag

Dem Aufbewahrer steht bei der Hinterlegung kein Gebrauchsrecht zu.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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