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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Sorgfalts- und Meldepflicht

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat die Pflicht die Mietsache sorgfältig zu gebrauchen und muss auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen (Art. 257f Abs. 1 und 2 OR). Verletzung dieser Pflicht kann bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses die fristlose Kündigung auslösen. Für die schuldhafte Beschädigung der Sache hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.

Hausordnung bei Wohn- und Geschäftsräumen

In der Hausordnung, welche die Sorgfaltspflicht genauer umschreibt, ist entweder Bestandteil des Mietvertrages oder Ausdruck des Ortsgebrauchs.

» Informationen zur Hausordnung

Meldepflicht

Nach Art. 257g Abs. 1 OR ist der Mieter verpflichtet „grössere Mängel“, die er nicht selber zu beseitigen hat dem Vermieter zu melden.

» Weitere Informationen zur Mängelbeseitigung

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