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Notariatsrecht

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Aufbewahrungspflicht

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Alle Notare trifft die Aktenaufbewahrungspflicht:

Regelungskompetenz

  • Kantone

Protokollierungs- und Registerpflicht

  • Nummerierung
    • Fortlaufende Nummerierung der Urkunden bzw. Urschriften
  • Parteienverzeichnis
    • Angabe von Name/Vorname oder Firma
    • Wohnsitz bzw. Sitz
    • etc.
  • Beurkundungsgegenstand
  • Ort und Datum der Beurkundung
  • ev. Gebührenhinweise

Amtsnotariat

  • Akten bleiben, Notar wechselt
    • Hier bleiben die Akten in den Amtsräumen und der Amtsnotar wechselt bei Stellenwechsel, Tod im Amt oder Pensionierung (Beamten- oder Mitarbeiter-Wechsel)

Freiberufliches Notariat

  • Ablieferungspflicht bei Berufsaufgabe oder Tod
    • Stempel- und Siegel-Rückgabe
    • Ablieferung Akten und Register, sofern die kantonale Ordnung nicht vorsieht, dass den Berufsnotar die weitere Aufbewahrungspflicht trifft
  • ev. Rückgabe bestimmter Dokumente an die Parteien
    • zB Vollmachten
    • zB Quittungen
    • zB Abschriften
    • zB weitere Belege, deren Einsichtnahme für die Beurkundung ausreichte

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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