Alle Notare trifft die Aktenaufbewahrungspflicht:
Regelungskompetenz
- Kantone
Protokollierungs- und Registerpflicht
- Nummerierung
- Fortlaufende Nummerierung der Urkunden bzw. Urschriften
- Parteienverzeichnis
- Angabe von Name/Vorname oder Firma
- Wohnsitz bzw. Sitz
- etc.
- Beurkundungsgegenstand
- Ort und Datum der Beurkundung
- ev. Gebührenhinweise
Amtsnotariat
- Akten bleiben, Notar wechselt
- Hier bleiben die Akten in den Amtsräumen und der Amtsnotar wechselt bei Stellenwechsel, Tod im Amt oder Pensionierung (Beamten- oder Mitarbeiter-Wechsel)
Freiberufliches Notariat
- Ablieferungspflicht bei Berufsaufgabe oder Tod
- Stempel- und Siegel-Rückgabe
- Ablieferung Akten und Register, sofern die kantonale Ordnung nicht vorsieht, dass den Berufsnotar die weitere Aufbewahrungspflicht trifft
- ev. Rückgabe bestimmter Dokumente an die Parteien
- zB Vollmachten
- zB Quittungen
- zB Abschriften
- zB weitere Belege, deren Einsichtnahme für die Beurkundung ausreichte
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.