Alle Notare trifft die Aktenaufbewahrungspflicht:
Regelungskompetenz
- Kantone
Protokollierungs- und Registerpflicht
- Nummerierung
- Fortlaufende Nummerierung der Urkunden bzw. Urschriften
- Parteienverzeichnis
- Angabe von Name/Vorname oder Firma
- Wohnsitz bzw. Sitz
- etc.
- Beurkundungsgegenstand
- Ort und Datum der Beurkundung
- ev. Gebührenhinweise
Amtsnotariat
- Akten bleiben, Notar wechselt
- Hier bleiben die Akten in den Amtsräumen und der Amtsnotar wechselt bei Stellenwechsel, Tod im Amt oder Pensionierung (Beamten- oder Mitarbeiter-Wechsel)
Freiberufliches Notariat
- Ablieferungspflicht bei Berufsaufgabe oder Tod
- Stempel- und Siegel-Rückgabe
- Ablieferung Akten und Register, sofern die kantonale Ordnung nicht vorsieht, dass den Berufsnotar die weitere Aufbewahrungspflicht trifft
- ev. Rückgabe bestimmter Dokumente an die Parteien
- zB Vollmachten
- zB Quittungen
- zB Abschriften
- zB weitere Belege, deren Einsichtnahme für die Beurkundung ausreichte
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Erbrechtliche Herabsetzung / Her...Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung...Autoren:Lombardkredit / Margin CallEinleitung zum Lombardkredit und Margin CallAutoren:Fristlose KündigungEinleitung zur fristlosen KündigungAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:BauabrechnungEinleitung zur Bauabrechnung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht