Checkliste „Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte“
Die wesentlichsten beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte sind:
Willenserklärungen
- Stiftung
- Errichtung
- Änderung Stiftungsurkunde
- Stiftungsfusion
- Eheverträge
- Güterstandswechsel
- Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten
- Individualisierungsabreden
- Absprachen im Hinblick auf die Scheidung
- Kombination mit erbvertraglichen Verfügungen
- Letztwillige Verfügungen (öffentliches Testament)
- Erbeinsetzung
- Vermächtnis
- Erbvertrag
- Erbeinsetzungsvertrag
- Erbverzichtsvertrag
- Grundstückgeschäfte
- Grundstückkauf
- Vorkaufsrecht
- Kaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- Dienstbarkeit
- Grundlast
- Grundpfandrecht / Verpfändung des Grundstücks
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Schuldschein-Entkräftung
- Bürgschaftserklärung
- Verpfründung
- Eidesstattliche Erklärung
- Affidavit
Protokollierung von Vorgängen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gründung
- Kapitaländerung (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung)
- Statutenänderung
- Generalversammlungen und VR-Sitzungen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gründung
- Kapitaländerung (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung)
- Statutenänderung
- Gesellschafterversammlungen und Geschäftsführer-Sitzungen
- Genossenschaft
- Statutenänderung
- Kapitalherabsetzung
- Wechselprotest
- Versteigerungen (Gant)
- Wahlen
- Verlosungen
- Inventare
- Eröffnung Verfügungen von Todes wegen sowie Eheverträgen
- Erbgangsbeurkundung
Vermerkform-Beurkundungen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Kopien
- Beglaubigung von Abschriften
- Datumsbeglaubigung
- Übersetzungsbeglaubigung
Downloads
Nachfolgend finden Sie Checklisten, sowie Informationspapiere zum Thema Notariatsrecht und Auslandbeurkundung zum freien Download:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.