Von den Notaren kann verlangt werden, dass sie zahlungsfähig sind, werden ihnen doch gerade in den Kantonen des „Berufsnotaren-Systems“ für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte grosse Summen in welcher Form auch immer anvertraut.
In vielen Kantonen wir daher – nebst des Leumundszeugnisses – der Zahlungsfähigkeitsnachweis durch die Beibringung einer Bescheinigung des Betreibungs- und Konkursamtes am Wohnsitze verlangt, wonach über den Kandidaten nie Konkurs eröffnet wurde und keine Pfändungsverlustscheine bestehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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