Für die Gebühren gilt das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip, d.h. das Erfordernis wertmässiger Entsprechgung von Leistung und Gegenleistung. Bei staatlichen Amtsnotariaten darf das Beurkundungsentgeld insbesondere für Immobiliengeschäfte eine Gemengsteuer sein, ein teilweise gegenleistungsloses Entgeld. Dies ermöglicht es bei anderen Rechtsgeschäften günstigere Gebühren anzusetzen. Dementsprechend ist die Tarifstruktur der Amtsnotariate im sogenannten B-Bereich1 (Personen-, Familien- und Gesellschaftsrecht) günstiger. Jeder Kanton hat natürlich auch seine Gebührenordnung, also deren 26. Die Gebühren als solche sind nicht verhandelbar, aber eine nicht bestimmte oder bestimmbare Berechnungsgrundlage (Interessenwert).
Der Vergleich am Beispiel des Kantons Zürich mit Deutschland zeigt folgende Gebührenunterschiede auf:
» Bei der nachfolgenden Tabelle handelt es sich um Archivmaterial aus dem Jahre 2000. Werte und Währung werden gerade aktualisiert. Wir bitten um etwas Geduld.
Art des |
Interessenwert in CHF |
Schweiz (Zürich) |
Deutschland in CHF
progressiv und degressiv nach Interessenwert (20 DEM + weitere 15-33 DEM je bestimmten zusätzlichen Interessenwert) [nachgenannt Tarif] |
---|---|---|---|
Stiftung |
1 ‰ vom gestifteten Vermögen, min 300 und max. 5000 |
Bei Errichtung durch einseitige Erklärung: einf. Tarif; bei Errichtung durch Vertrag mit einem Dritten und bei Beurkundung von Beschlüssen: doppelter Tarif |
|
Ehevertrag |
Min. 200 und max. 7500 |
Doppelter Tarif |
|
Öffentliches |
Min. 200 und max. 20’000 |
Öffentliches Testament: einseitig: einfacher Tarif; |
|
Bürgschaft
Beispiel |
5 Mio. verbürg. S. |
0.5 ‰ vom verbürgten Höchstbetrag, min 50 und max. 500
500.– |
Einfacher Tarif
5’872.20 |
Gründung oder Kapitalerhöhung
D:
Beispiel (AG) |
1 Mio. Aktienkapital |
1 ‰ vom Kapital oder vom Erhöhungsbetrag min. 500 und max. 20’000
1’000.– |
Doppelter Tarif, ausser: bei Einmann-GmbH einfacher Tarif. Zusätzliche Gebühren für spez. Rechtsgeschäfte
Mind. 2’484.70 |
Abtretung von Anteilsrechten
Beispiel (bei Übertragungsvertrag) |
50 Mio. Gegenleistung |
1 ‰ vom übertragenen Kapital oder von der Gegenleistung, wenn diese höher ist, min. 300 und max. 20’000
20’000.– |
Bei Übertragungsvertrag: doppelter Tarif; bei vorgängiger Beurkundung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes: halber Tarif
64’061.60 |
Übrige gesellschafts-rechtliche Urkunden (Statunenänderung
Beispiel |
1 Mio. Aktienkapital |
0.2-0.5 ‰ vom Kpital, min 200 und max. 7’500
200.– |
Keine Pauschale Angabe möglich. Höchstgeschäftswerte: siehe oben.
2’484.70 |
Beglaubigung
Beispiel (ohne Entwurf) |
1 Mio. |
Min. 20 und max. 250
20.– |
Ohne Entwurf der Urkunde: ¼ des Tarifs, max. 192.90; mit Entwurf der Urkunde: Gebühr wie für Beurkundung: 1. Beglaubigung kostenlos
310.60 |
Beglaubigung einer Abschrift, einer Pro ganze oder
Beispiel |
500’000.– |
Min. 20 und max. 250
5.– |
1.–/Seite; min. 20, zusätzlich ev. Schreibausgaben
15.40 |