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Notariatsrecht

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Nebenberufe

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Funktionen, die eine intransparente Vermittlung und Eigennutzung von Informationen aus Notariatsgeschäften ermöglichen gelten als verpönt; während solche Tätigkeiten beim Amtsnotariat kraft Beamten- oder Personalordnung ausgeschlossen sind, sind sie in Kantonen, die das freiberufliche Notariat kennen, in den Autorisationserlassen explizit unterschiedlich weitgehend geregelt:

Öffentliche Beamte und Angestellte

  • Der Charakter des freiberuflichen Notariats schliesst die vollamtliche Beamtung oder Anstellung im öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnis in der Regel aus
  • Teilbeamtungen sind in kleineren Kantonen sogar oft anzutreffen, aber ebenso oft die Gerichtsentscheide zu Interessenkonflikten (zB Kombination Notar/Rechtsanwalt mit Richterfunktionen o.ä.)
  • Nach Unvereinbarkeit rufen natürlich alle (Neben-)Tätigkeiten, die Teil der Wirtschaftskette des Notariatspublikums sind (zB Immobilienmakler-Anstellung, Bank- oder Versicherungsagenten-Funktion etc.); einzelne Kantone sehen in ihren Erlassen zum freien Berufsnotariat diesbezüglich Einschränkungen oder Ausschlüsse vor

Rechtsanwalt

  • Die gleichzeitige Ausübung des Notariats- und Rechtsanwaltsberufs kann, muss aber nicht zu Unvereinbarkeiten führen
  • Obwohl die Praxis Unvereinbarkeitsbefürchtungen immer wieder zu zerstreuen versucht, können latente Interessenkonflikte nicht verleugnet werden:
    • zB Anwaltskunde als einzelne Notariatspartei / Bevorzugungsmöglichkeit gegenüber der anderen Vertragspartei
    • zB Verwendung von Vorwissen aus der Notariatstätigkeit bei der Vertretung eines Anwaltskunden

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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