Die Abwerbung eines Mitarbeiters durch den Kunden ist grundsätzlich zulässig, aber verpönt. Der Beauftragte kann sich abgesehen von unlauteren und / oder strafrechtlichen Machenschaften seines Kunden nur dann wehren, wenn er mit diesem zuvor, zum Beispiel im Mandatsvertrag, ein Personalabwerbeverbot – mit oder ohne Konventionalstrafe – vereinbart hat.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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