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Privat-Konkurs

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Alternative: Nachlassvertrag im Konkurs

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Lehre (siehe Box) und Rechtsprechung wird zur Vermeidung von Konkursverlustscheinen eine Kombination von Konkursverfahren und Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) zugelassen:

  • Insolvenzerklärung (Konkurs ohne vorgängige Betreibung)
  • Konkurseröffnung
  • Beginn mit der Verfahrensdurchführung
  • Vorschlag eines Nachlassvertrags (Dividendenvergleich) des Schuldners an die Gläubiger
  • Um den Gläubigern mehr als seine Konkursmasse zu bieten, benötigt er zusätzliche Geldmittel, die eine ausstehende Person (wir nennen ihn Paten) für den Fall des Zustandekommens des Nachlassvertrages:
    • 1. und 2. Klasse sind (im Gegensatz zum Konkurs) voll zu decken
    • 3. Klasse: eine Minimaldividende wird als Nachweis dafür, dass der Nachlassvertrag gegenüber dem Konkurs vorteilhafter ist, doch erwartet.
  • Übliches Prozedere für die Herbeiführung eines bestätigten Nachlassvertrages [> Exkurs: Nachlassvertrag im Konkurs]

Im Nachlassverfahren werden keine Verlustscheine ausgestellt, weshalb die Gläubiger mit ihren Verzichtsbeträgen im Nachhinein den Schuldner nicht mehr belangen können.

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